Neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf eines Artikelgesetzes beschlossen, das die Landes- und Bündnisverteidigung stärken sowie die personelle Aktivität der Bundeswehr steigern soll.

Der Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von Anpassungen, darunter Änderungen im Arbeitszeitrecht für Soldatinnen und Soldaten sowie im Trennungsgeldrecht. Auch das Besoldungs- und Versorgungsrecht, das soldatische Dienstrecht, das Bundesgleichstellungsgesetz sowie das Arbeitssicherstellungsgesetz werden dementsprechend angepasst. Beispielsweise soll die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit auch für Schiffsbesatzungen verlängert werden können. Außerdem soll nach Auslandsverwendungen Trennungsgeld für Pendelstrecken zwischen Wohnort und Dienststelle gewährt werden. 

Attraktivitätssteigerung durch Prämien und Zulagen 

Um den Dienst attraktiver zu gestalten, werden die Möglichkeiten für Verpflichtungsprämien für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erweitert. Zudem wird die finanzielle Absicherung für besonders gefährliche Aufgaben verbessert, auch für Soldatinnen und Soldaten an der NATO-Ostflanke. Neue Zulagen für bestimmte Einsatzbereiche, wie Combat Controller, sind ebenfalls vorgesehen. Langdienende Soldaten sollen zudem eine höhere Übergangsbeihilfe ins zivile Leben erhalten. 

Unterstützung bei Sorge- und Pflegeaufgaben 

Ziviles und militärisches Personal sollen künftig gleiche Unterstützung bei Sorge- und Pflegeaufgaben erhalten. Erstattungsmöglichkeiten für Betreuungskosten werden für Beamte und Arbeitnehmer in Krisenzeiten, wie der Landes- und Bündnisverteidigung, ausgeweitet. Darüber hinaus sind in dem Entwurf Verbesserungen im Bereich der Einsatzversorgung und bei der doppelten Ruhegehaltfähigkeit sowie eine entsprechende Ausweitung der Zuschläge an Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung und den gesetzlichen Versorgungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch und für Zivilbeschäftigte vorgesehen.  

Strategische Bedeutung des Gesetzes 

Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund sicherheits- und verteidigungspolitischer Herausforderungen, insbesondere des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Die NATO fordert eine Erhöhung der Verteidigungsfähigkeiten. Die Bundeswehr soll ab 2025 vermehrt Truppen für das neue NATO Force Model in hoher Bereitschaft bereitstellen, darunter auch die zukünftige Brigade in Litauen. 

 

Quelle: bmvg.de 

Gesetzesentwurf: https://www.bmvg.de/resource/blob/5833662/6e1a5694e36516495932ce11dd7617e1/dl-entwurf-artikelgesetz-einsatzbereitschaft-data.pdf