Zum 09. November 2021 ist durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalogverordnung vom 13.10.2021 die neue Bußgeldkatalogverordnung und damit auch der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten.
Erhöhung der Bußgelder
- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen häufig doppelt so hohe Bußgelder wie bisher
- Bußgeld + Punkt bei unzulässigem Parken auf Behinderten-Parkplatz, Busspuren, Gehwegen, Radwegen/Radfahrerschutzstreifen
Neue Tatbestände
- Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für LKW-Fahrer
- Bußgeld für Falschparken auf Parkfläche für Elektro-Fahrzeuge
- Bußgeld + 2 Punkte + Fahrverbot bei unberechtigter Nutzung der Rettungsgasse
Die mit der (aufgrund eines Formfehlers ungültigen) BKatV-Novelle 2020 geplante umfassende Verschärfung des Fahrverbots vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen blieb jedoch aus.
Fazit
Der Bußgeldkatalog möchte durch verschärfte Sanktionierung den Umweltschutz und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer durchsetzen. Diese Maßnahmen können jedoch nur dann wirksam werden, wenn die Verkehrsrechtsverstöße auch umfassend geahndet werden.