Neuer Bußgeldkatalog kommt

Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 8. Oktober 2021 über die von der Bundesregierung eingebrachte Änderungsverordnung der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ab.

Hintergrund

Die BKatV sollte bereits im April 2020 novelliert werden: höhere Sanktionen und Fahrverbote für „Raser“ und neue Tatbestände hinsichtlich des Freihaltens der Rettungsgasse waren hierbei Kernpunkte.

Aufgrund eines Formfehlers von verfassungsrang (Verletzung des Zitiergebots ‒ Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) trat die geplante Novelle jedoch nicht/nur in Teilen in Kraft.

Nach langen Verhandlungen wurde auf der Verkehrsministerkonferenz im April ein Kompromiss erzielt. Nun soll die Verabschiedung der neuen BKatV schnell gehen: Am 3. September hatte die Bundesregierung den Entwurf vorgelegt und gebeten, die 6-wöchige Beratungsfrist zu verkürzen, sodass nun schon am 8. Oktober im Bundesrat beraten werden kann. Geplant ist ein Inkrafttreten bereits drei Wochen nach Verkündung.

Geplante Neuerungen im Überblick

Insgesamt ist das Ziel die Sicherheit vor allem für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu erhöhen.

  • Geldbußen beim Zuparken von Radwegen sowie für LKW, die nicht in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen

Auch sollen Unfallhelfer (Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr) sicher und schnell am Unfallort sein und dort in ihrer wichtigen Arbeit nicht behindert werden.

  • Geldbußen und Fahrverbot bei Befahren/Verhindern einer Rettungsgasse; Geldbußen bei Parken in Feuerwehrzone oder bei Behinderung von Rettungskräften

Die Umweltbelastung durch den Straßenverkehr soll verringert werden.

  • Höhere Geldbußen beim Auto-Posing, bei unnötigen Lärmbelästigungen und Abgasbelastungen

Die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr soll erhöht werden.

  • Höhere Geldbußen für Raser, beim Falschparken, beim Parken an unübersichtlichen Stellen