Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (18/12221) vorgelegt, um Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen insbesondere bei Registrierkassen zu verhindern.
Ausgangspunkt der neuen Regelungen ist die Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Auszeichnungssysteme in § 146a Abgabenordnung.
Die neue Kassensicherungsverordnung konkretisiert die Abgabenordnung und legt fest:
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Kassenbuchhaltung wird künftig deutlich steigen. Mängel bei der Kassenbuchhaltung sind in der Regel mit hohen Steuernachzahlungen verbunden, so dass die Beachtung der geltenden Regelungen von besonderer Bedeutung ist.