Eine vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Verordnung stellt neue Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfungen für Soldatinnen und Soldaten in Schlüsselpositionen.
Die „Verordnung zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für Soldatinnen und Soldaten“ gilt ab dem 26. April 2024. Die Bundeswehr hat eine neue Verordnung zur verstärkten Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Soldaten und Soldatinnen eingeführt. Dies betrifft Mitglieder der Spezialkräfte, wie Kommandosoldaten und Kampfschwimmer, die in Einsatzbereichen eingesetzt oder dafür ausgebildet werden.
Auch für Soldatinnen und Soldaten, die für Computernetzwerkoperationen im Rahmen der Cyberverteidigung tätig sind oder für diese ausgebildet werden, einschließlich der Entwicklung IT-gestützter Systeme, fallen darunter. Das gilt auch für die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich.
Die Regelung basiert auf einer Änderung des Soldatengesetzes und gilt ab dem 26. April 2024. Sie ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.