Neue harmonisierte Kraftstoffkennzeichnungen sollen besser als bisher darüber informieren, welche Kraftstoffe für Fahrzeuge geeignet sind. So sollen Fehlbetankungen möglichst vermieden werden.
Rechtlicher Hintergrund
Wie die EU-Kommission mitteilt, geht die Initiative auf Art. 7 der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe von Oktober 2014 zurück und entspricht dem Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, der im November 2017 von der EU-Kommission verabschiedet worden ist.
Drei Gruppen von Etiketten
Die neuen Etiketten werden der EU-Kommission zufolge in drei Gruppen eingeteilt:
- benzinartige Kraftstoffe
- dieselartige Kraftstoffe
- gasförmige Kraftstoffe
Eintrag auch im Fahrtenbuch bei neuen Fahrzeugen
Bei neueren Fahrzeugen werden die Etiketten auch im Fahrzeughandbuch erscheinen.
Quelle: Europäische Kommission – Pressemitteilung vom 12.10.2018