Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz hat die Hürde Bundesrat genommen. In seiner Sitzung am 12. April beschloss der Bundesrat, keine Einwände gegen den Entwurf zu erheben. Damit können alle Gesetzesänderungen, die das Artikelgesetz umfasst, wie geplant umgesetzt werden.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Attraktivität der Bundeswehr für potentielle Bewerber zu erhöhen. Zum einen sollen Soldatinnen und Soldaten während der Dienstzeit eine bessere finanzielle Absicherung erhalten. Auf der anderen Seite bekommen Soldatinnen und Soldaten, welche die Bundeswehr verlassen, größere Unterstützung, etwa bei der Jobsuche. Dritte Säule ist die Steigerung der Attraktivität des Reservedienstes, um kurzfristig Personallücken besser schließen zu können.
Mit einer Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt ist noch vor der Sommerpause zu rechnen. Ein Großteil der Gesetzesänderungen soll im Anschluss bis zum 1.1.2020 in Kraft treten.