Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt.

Die EU-Richtlinie wurde im Januar 2023 verabschiedet und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Betroffen sind große sowie in den kommenden Jahren auch kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen. Sie sind zu einer Prüfung ihrer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgefordert. Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie war der 6. Juli 2024.

Das neue Gesetz soll zur Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen, heißt es im Gesetzesentwurf. Im Zuge der Umsetzung soll auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst werden. Zur Umsetzung der Ziele sind voraussichtlich sowohl Änderungen im Handelsgesetzbuch als auch im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

Für die Wirtschaft ergibt sich nach vollständiger Einführung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2028 ein voraussichtlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,58 Milliarden Euro, heißt es in der Mitteilung.

Quelle: Bundestag, 16.09.2024