Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss sich jetzt Ralph G. verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, gegen die BRD und die USA als Agent vorgegangen zu sein.
Die Anklageschrift benennt dabei Folgendes: Der Angeklagte war für die Bundeswehr als Reserveoffizier tätig und stellvertretender Leiter eines Kreisverbindungskommandos. Mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft wohnte er wegen seines zivilen Hauptberufes bei.
Es war so spätestens im Jahr 2014, als er in Kontakt zum russischen Nachrichtendienst getreten sein muss. Fortan habe er diesem Informationen und Dokumente zugeleakt, die aus nicht öffentlichen und öffentlichen Quellen herrührten und mit seiner Tätigkeit als Reserveoffizier und Wirtschaftsfunktionär zusammenhingen.
Geheime Informationen über Bundeswehr und deutsche Wirtschaft
Diese geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) fokussierte sich wohl auf Informationen zum Reservistenwesen der Bundeswehr. Zudem ging es dabei auch um Dokumente aus der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und der zivilen Verteidigung. Und: Einblicke in die Gaspipeline Nord-Stream-2 wurden den russischen Kontaktpersonen auch gegeben – neben dem Weiterreichen personenbezogener Daten von hochrangigen Angehörigen aus der Bundeswehr und der deutschen Wirtschaft.
USA ebenfalls ausspioniert
„Schließlich vermittelte er seinen Kontaktpersonen einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft. Somit greift in der Anklage auch § 1 Abs. 1 Nr. 4 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes.
Welches Motiv hatte der Angeklagte?
Gelohnt hat sich die Agententätigkeit für Russland indessen kaum: Als Gegenleistung erhielt Ralph G. lediglich „Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen“. Dafür muss er jetzt voraussichtlich wohl für längere Zeit ins Kittchen, wenn es zu einer Verurteilung kommt.
Quelle: ots