Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs.
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Minijob-Grenze. Sie beträgt dann nicht mehr 520 Euro, sondern 538 Euro monatlich.
Da Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland und somit auch für Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten. Unverändert können Arbeitgeber weiterhin bis zu 510 Euro für Haushaltshilfen oder bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich absetzen.
Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro ändert sich auch die untere Verdienstgrenze bei den so genannten Midijobs. Diese liegt ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Die obere Midijob-Grenze liegt weiterhin bei 2.000 Euro monatlich. Midiobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und deshalb der gesetzlichen Krankenkasse zu melden.
Weitere Erhöhungen
Die nächste Mindestlohn-Erhöhung ist bereits beschlossen. Ab 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dann 556 Euro im Monat betragen.
Höhere Mindestlöhne in der Pflege
Bereits zum 1. Dezember 2023 wurde der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege angehoben. Ausgebildete Pflegefachkräfte erhalten seither 18,25 Euro pro Stunde. Für Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegehilfskräfte 14,15 Euro pro Stunde.
Bis 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in zwei Schritten weiter steigen. Zum 1. Mai 2024 sollen Pflegefachkräfte 19,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 16,50 Euro und Pflegehilfskräfte 15,50 Euro erhalten. Ab dem 1. Juli 2025 soll es für Pflegehilfskräfte dann 16,10 Euro pro Stunde geben, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte 20,50 Euro pro Stunde.
Auch für Auszubildende steigt ab Januar die Mindestvergütung. Ausbildungsverträge dürfen dann im ersten Ausbildungsjahr die Grenze von 649 Euro nicht mehr unterschreiten. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 766 Euro und im dritten Ausbildungsjahr mindestens 876 Euro.
Informationen rund um den gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Quelle: BGBl.2023 I Nr. 336 vom 04.12.2023, www. minijob-zentrale.de