Mehr Gehalt, mehr Urlaub: Ab dem 1. September 2022 sollen die Pflegemindestlöhne stufenweise steigen.
Ende 2023 soll nach Empfehlung der Pflegekommission der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bei 14,15 Euro pro Stunde liegen, bei qualifizierten Pflegehilfskräften bei 15,25 Euro pro Stunde und bei Pflegefachkräften bei 18,25 Euro pro Stunde.
Bis zu neun Tage Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege
Derzeit liegen die Mindestlöhne laut Pflegemindestlohn-Verordnung für Pflegehilfskräfte bei 12 Euro pro Stunde (ab 1. April 2022: 12,55 Euro pro Stunde), bei qualifizierten Pflegehilfskräften bei 12,50 Euro pro Stunde (ab 1. April 2022: 13,20 Euro pro Stunde) und bei Pflegefachkräften bei 15 Euro pro Stunde (ab 1. April 2022: 15,40 Euro pro Stunde).
Außerdem empfiehlt die Pflegekommission für Beschäftigte in der Altenpflege einen zusätzlichen bezahlten Urlaub: für das Jahr 2022 sieben Tage Mehrurlaub für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage.
Erhöhung der Pflegemindestlöhne in drei Schritten
Die Pflegemindestlöhne sollen in drei Schritten angehoben werden: der erste Schritt im September 2022, Schritte zwei und drei im Mai und Dezember 2023. Im Einzelnen sieht die Empfehlung folgende Erhöhungsschritte vor:
Für Pflegehilfskräfte:
- ab 01.09.2022: 13,70 €
- ab 01.05.2023: 13,90 €
- ab 01.12.2023: 14,15 €
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte:
- ab 01.09.2022: 14,60 €
- ab 01.05.2023: 14,90 €
- ab 01.12.2023: 15,25 €
Für Pflegefachkräfte:
- ab 01.09.2022: 17,10 €
- ab 01.05.2023: 17,65 €
- ab 01.12.2023: 18,25 €