Der Bundesrat befürwortet das Ziel der Bundesregierung, ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen und den Zugang zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person durch einen Rechtsanspruch abzusichern.
Das betont die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (20/14342) der Bundesregierung für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die nun als Unterrichtung (20/14437) vorliegt.
Dennoch hat der Bundesrat einige Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf formuliert. „Es ist nicht umsetzbar, in jeder Kommune eine 'zuständige Stelle' einzurichten beziehungsweise zu benennen, die sich um die Aufnahme einer gewaltbetroffenen Person kümmert, die keinen Schutzplatz erhalten hat. Es sollte den Ländern überlassen werden, wie sie in einem solchen Fall verfahren und welche Strukturen sie etablieren“, schreibt der Bundesrat unter anderem.
Er betont aber gleichzeitig, dass er die Notwendigkeit anerkenne, Strukturen zu schaffen, an die sich betroffene Personen in einem solchen Fall wenden können. Außerdem fordert die Länderkammer, dass sich der Bund dauerhaft, und nicht nur bis 2036, wie bisher im Entwurf vorgesehen, an der Finanzierung zum Aufbau der Hilfestrukturen beteiligt.
Bedrückende Lage bei häuslicher Gewalt
Die Regierung bezieht sich in ihrem Gesetzesentwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das 'Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten' des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“
Der Entwurf kritisiert, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellt die Bundesregierung fest.
Länder sollen Netz an Schutz- und Beratungsstellen sicherstellen
Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.
Quelle: HIB Nr. 3/ und Nr. 14 2025