Das 27. BAföG-Änderungsgesetz – die BAföG-Reform 2022 – hat den Bundestag passiert.
Ab dem neuen Schuljahr bzw. ab dem Wintersemester steigen die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75 Prozent. Neu ist zudem die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 Jahre sowie die Erhöhung des Vermögensfreibetrags auf 15.000 Euro für unter 30-Jährige bzw. 45.000 Euro ab 30 Jahre.
Für Studierende gelten damit folgende Sätze
Der Grundbedarf steigt von 427 Euro auf 452 Euro im Monat. Der Mietzuschlag bei Personen, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt von 325 Euro auf 360 Euro. Wer bei den Eltern wohnt, bekommt künftig 59 Euro (anstelle wie bisher 56 Euro) als Bedarf berücksichtigt. Der BAföG-Höchstsatz wird damit auf 812 Euro im Monat angehoben (ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung).
Für Schüler/innen an (Berufs-)fachschulklassen, die bei den Eltern wohnen erhöht sich der Satz auf 262 Euro (bisher 247 Euro). Wohnen die Schüler/innen eigenständig steigt der Bedarf auf 632 Euro (bisher 585 Euro).
Schüler/innen an Fachoberschulklassen (mit vorher abgeschlossener Berufsausbildung) erhalten künftig 474 Euro (bisher 448 Euro), wenn sie bei den Eltern wohnen. Anderswo wohnend erhalten sie künftig 736 Euro (bisher 681 Euro).
Schüler/innen an Abendgymnasien und Kollegs sowie an Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt erhalten 480 Euro (bisher 448 Euro), wenn sie bei den Eltern wohnen. Leben sie nicht mehr bei den Eltern erhalten sie künftig 781 Euro (bisher 723 Euro).
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch eine Erhöhung um 5 Prozent bzw. 20 Prozent geplant. Um den steigenden Lebenshaltungskosten besser Rechnung zu tragen, wurde vom Bildungsausschuss des Bundestages eine Erhöhung um jeweils 0,75 Prozent vorgenommen.
Am 8. Juli 2022 beschäftigt sich der Bundesrat abschließend mit dieser Gesetzesnovelle, anschließend kann diese verkündet werden.