Zum 1. August sind einige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem den Ausbildungsbereich.
Für BAföG berechtigte Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben, steigen ab August die Grundbedarfssätze um 5 Prozent. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigen um 5,25 Prozent. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Studierende profitieren von der BAföG-Erhöhung ab Beginn des Wintersemesters 2024/25.
Das Gesetz zur Aus- und Weiterbildung sieht ab dem 1. August eine Ausbildungsgarantie vor. In Regionen, in denen mehr Absolventen einen Ausbildungsplatz suchen als Ausbildungsplätze angeboten werden, können die Betroffenen eine außerbetriebliche Ausbildung beginnen. Vorrang hat jedoch die betriebliche Ausbildung.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das zum 1. November 2024 in Kraft tritt, soll es zukünftig leichter werden, den eigenen Geschlechtseintrag sowie den Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen. Transpersonen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen wollen, müssen dies drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Anmeldetermin war der 1. August.
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