Der Bundesrat fordert eine längere Frist für die Umsetzung der im Infektionsschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Masernschutz.
Bis zum 31. Juli 2021 müssen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen die Vorgaben erfüllt haben. Der Bundesrat fordert nun eine Verschiebung des Stichtags auf den 31. Dezember 2022.
Gemäß den Regeln zum Masernschutz müssen die betroffenen Einrichtungen den Immunstatus aller Personen, die dort betreut werden oder tätig sind, erfassen und dokumentieren. Das wurde zum 1. März 2020 im Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Für die Umsetzung waren ursprünglich 19 Monate angedacht.
Bundesrat möchte Druck auf Kitas und Schulen nicht vergrößern
Angesichts der Corona-Pandemie findet der Bundesrat diesen Zeitraum zu kurz. Vor allem Kitas und Schulen seien aktuell stark beansprucht. Die Umsetzung der Masernschutz-Maßnahmen seien aufwändig und würden die Situation noch stärker belasten. Beispielsweise werde das Überprüfen aller Lehrer und Schüler durch die Pandemie erschwert.
Außerdem möchte der Bundesrat auch die Gesundheitsämter entlasten, an die die Gemeinschaftseinrichtungen fehlende Masernimmunitäten melden müssen.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie der Forderung des Bundesrats nachkommt.