Prozess wegen Gehorsamsverweigerung: Bundeswehrsoldat vor Gericht, weil er nach einer Party in der Kaserne nicht direkt ins Bett gehen wollte.
Anstatt direkt zu schlafen, wollte Oberstabsgefreiter Justus K. vorher schnell noch eine Zigarette rauchen. Damit verweigerte der Neunundzwanzigjährige einem Oberleutnant der Luftwaffe den Stubenbefehl. Am Amtsgericht Dresden gab es dazu anschließend einen Gerichtsprozess.
Alles fing mit einer Party an: Justus K. feierte den Abschluss eines Lehrgangs in der Graf-Stauffenberg-Kaserne in Dresden zusammen mit anderen Absolventen im Treppenhaus. Denn eine reguläre Anschlussfeier hatte der Kommandant coronabedingt untersagt. Als die Konversationen der betrunkenen Feiernden zu laut wurden, wachte ein Oberleutnant der Luftwaffe auf. Er beschwerte sich und befahl den Männern, auf die Stube zu gehen.
Dem widersetzte sich Justus K. und zündete sich eine Zigarette an. So rief der Oberleutnant der Luftwaffe den Wachhabenden Stabsfeldwebel. Und erst als dieser drohte, Justus K. zu verhaften, kam er dem Stubenbefehl nach.
Prozess wegen Gehorsamsverweigerung
Das Ganze bleibt bundeswehrintern ohne Konsequenzen für den Oberstabsgefreiten Justus K. Weil aber das Heer den Vorfall an das Amtsgericht Dresden übergab, kam es dort zu einem kuriosen Prozess wegen Gehorsamsverweigerung. Die Staatsanwaltschaft klagte Justus K. zwar an. Doch der Richter stellte das Verfahren gegen die Zahlung von 800 Euro an eine soziale Einrichtung wieder ein.
Quellen: tag24.de | rnd.de