Es gibt Kritik an der Kindergrundsicherung, und das von vielen Seiten. Nun hat auch der Bundesrat Nachbesserungen gefordert. Die Zukunft des Mammutprojektes ist ungewiss.
Geplant war die Einführung der Kindergrundsicherung zum Januar 2025. Doch der Zeitpunkt scheint schon jetzt nicht mehr realisierbar. So sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bei der Anhörung des Familienausschusses Anfang November, es müsse die IT angepasst, Personal akquiriert und qualifiziert und ein Schnittstellenmanagement aufgebaut werden, um Familien unnötige Weg zu ersparen. Das sei in diesem Zeitraum nicht machbar.
Bundesländer lehnen Teile Kindergrundsicherung ab
Auch in der Sitzung des Bundesrates Ende November gab es erneut deutliche Kritik am aktuellen Entwurf. Etliche Bundesländer lehnen Teile der Kindergrundsicherung ab. Sie befürchten aufwändige Doppelstrukturen in den Verwaltungen. Nach dem aktuellen Plan würde der Familienservice die Zuständigkeit für die zu pauschalisierenden Leistungen übernehmen, den Ländern würde die Zuständigkeit für die nicht zu pauschalisierenden Leistungen übertragen. „Aus Perspektive der Familien wird damit eine Leistung auf unterschiedliche Behörden aufgeteilt" monierte etwa Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré. Nach ausführlicher Debatte beschloss der Bundesrat umfangreiche Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung. Insbesondere sei zu überprüfen, dass keine „ineffizienten bürokratischen Strukturen und Verfahren und den Kommunen keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen“, heißt es im Wortlaut des Beschlusses. Auch die Finanzierung seitens des Bundes müsse sichergestellt sein.
Woher kommen die finanziellen Mittel?
Seit dem Urteil aus Karlsruhe zum Haushalt 2024 steht das Projekt aber auch finanziell möglicherweise wieder auf der Kippe. Finanzminister Christian Lindner und Familienministerin Lisa Paus hatten sich nach langem Ringen im Sommer 2023 auf 2,4 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindergrundsicherung geeinigt. Nun muss wegen der Deckungslücke von 60 Milliarden im Bundeshaushalt an allen Ecken und Ende gespart werden und es werden erste Rufe laut, auch an diesem Etat wieder zu rütteln.
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 Leistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln. Indem der Zugang zu den Leistungen deutlich erleichtert wird, sollen Millionen Kinder in Deutschland aus der Armut geholt werden. Experten bezweifeln allerdings, ob das mit dem aktuellen Entwurf gelingen wird. Denn dieser sieht keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder vor, wie über all die Jahre seitens der Sozialverbände und Kinderschutzorganisationen gefordert.
Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen
Nach dem aktuellen Entwurf soll die Kindergrundsicherung aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.
Auf FOKUS Sozialrecht erscheinen bereits regelmäßig Beiträge, die die wesentlichen Punkte und Begrifflichkeiten der Kindergrundsicherung erläutern. Hier geht es zu FOKUS Sozialrecht.
Quellen: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, FOKUS-Sozialrecht