Gesundheitsminister Jens Spahn plant mit einem Referentenentwurf die Einführung einer Impfpflicht für Masern. Eigentlich sollten die Masern bis 2020 ausgerottet sein. Doch die Zahl der Impfgegner wächst und damit auch die Zahl der Krankheitsausbrüche.
Um Kita- und Schulkinder vor der Krankheit Masern zu schützen, sollen alle, die eine Kita oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. Wer dort neu aufgenommen wird, muss das deshalb nachweisen. Kinder, die bereits in die Kita oder in die Schule gehen, können den Nachweis bis zum 31. Juli 2020 nachreichen. Der Nachweis erfolgt über den Impfpass oder eine Impfbescheinigung. Das gilt auch für die Erzieher, Lehrer und das gesamte Personal.
Die Schulpflicht gilt selbstverständlich nach wie vor. Doch Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, drohen Strafen. „Wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro. Die würden durch die Gesundheitsämter veranlasst“, erklärt Spahn. Da es in Deutschland keine Kita-Pflicht gibt, können nichtgeimpfte Kinder von der Kita ausgeschlossen werden. Kinder unter 10 Monaten – eine Impfung ist in diesem Alter noch nicht möglich – sollen so besonders geschützt werden.
Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschlang weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu Impfquoten hervorgeht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, sodass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht ist. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.
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