Eine Gesetzesänderung soll die Fristen für die Bewilligung von Finanzhilfen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 30.06.2022 verlängern.
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Milliarde Euro bereitgestellt, um zusätzlich 90.000 neue Betreuungsplätze in Kitas und der Kindertagespflege zu schaffen. Das Programm war Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets.
Investitionen infolge der Corona-Pandemie
Die Einrichtungen können damit aber auch in pandemiebedingte Hygiene- und Raumkonzepte investieren, beispielsweise zur Sanierung von Sanitärräumen oder zur Erweiterung bestehender Räumlichkeiten. Außerdem sollen die Gelder in die Digitalisierung der Kitas fließen.
Verlängerung der Fristen bis Ende Juni 2022
Aufgrund der andauernden pandemischen Lage hat das Bundeskabinett nun eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um die Fristen für die Bewilligung der Finanzhilfen bis zum 30.06.2022 zu verlängern. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen.