Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 271) wurde der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2024 können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist bereits seit 01. November 2007 nicht mehr möglich. Kindereinträge sind seit dem 26. Juni 2012 insgesamt ungültig. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen war.
Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein
Wer keinen gültigen Kinderreisepass mehr hat, muss seit 1. Januar 2024 einen regulären Reisepass oder Personalausweis für das Kind beantragen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Beide Reisedokumente sind für Kinder sechs Jahre lang gültig, jährliche Verlängerungen entfallen somit künftig.
Kinderreisepässe waren nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer galt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, welche die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen.
Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkte die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Elektronischer Reisepass für Kinder
Ab dem 1. Januar 2024 kann für Personen vor Vollendung des 12. Lebensjahres grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Biometrie in Pässen ermöglicht eine maschinell gestützte Überprüfung der Identität des Reisenden an der Grenze. Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre.
Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.
Grundsätzlich sind Ausweisdokumente für Kinder nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen.
Quelle:
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/9332988744?localize=false
https://www.germany.info/us-de/service/reisepass-und-personalausweis/reisepass-kinder/1216056