Seit dem 1. Juli 2021 können Familien mit geringem Einkommen einmalig 100 Euro zur Ferien- und Freizeitgestaltung beantragen.
Im August steht jedem Kind, dessen Familie Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Asylbewerberleistung bezieht, einmalig eine Unterstützung von 100 Euro für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten zu.
Der Kinderfreizeitbonus wird dabei nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Er wird zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.
Auszahlung nicht in jedem Fall automatisch ohne Antrag
Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen allerdings einen formlosen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Den Antrag sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier