Kassenärzte fordern mehr Testzeit für die elektronische Patientenakte

Die Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) läuft offenbar noch nicht rund. Ärztevertreter fordern deshalb nun mehr Zeit.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in den drei Testregionen der elektronischen Patientenakte fordern mehr Zeit, um die ePA vor der bundesweit flächendeckenden Einführung zu testen. Die Pilotphase laufe nach fünf Wochen immer noch nicht problemfrei, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der vier KVs. Zum Teil hätten Praxen noch überhaupt keinen Zugriff zur ePA, zudem fehlten Qualitätsstandards für die Umsetzung.

Die ePA war am 15. Januar 2025 gestartet. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben. Die Krankenkassen haben in diesem Zuge allen Versicherten, die nicht aktiv widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt. Parallel begann die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken sowie in Teilen NRWs. Nach der erfolgreichen Erprobung sollen bundesweit alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA nutzen. Der Roll-Out soll bereits im April sein.

Die elektronische Patientakte ist Teil des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war. Sie soll den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern. Im ersten Schritt soll eine digitale Medikationsliste eingeführt werden, sodass ungewollte Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden können. Zudem soll die ePA Ärzte im Behandlungsprozess unterstützen. In einem nächsten Schritt soll die ePA dann durch weitere strukturierte medizinische Inhalte ergänzt werden.

Nutzung muss aktiv widersprochen werden

Die Entscheidungshoheit darüber, welche Daten und Dokumente von wem in der ePA gespeichert werden und wer diese einsehen darf, liegt bei der Patientin bzw. dem Patienten. Wollen sie keine ePA, müssen sie bei ihrer Krankenkasse aktiv widersprechen.

Die ePA soll laut Bundesärztekammer die herkömmlichen Patientenakten, in denen Ärztinnen und Ärzte gemäß gesetzlicher Vorgabe und Berufsordnung verpflichtend alle behandlungsrelevanten Informationen festhalten müssen nicht ersetzen, sondern eine Sekundärdokumentation sein, die Kopien aus den verschiedenen Primärdokumentationen enthält.

Große Bedenken gibt es seitens der Kritiker bei der Frage, ob die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten gewährleistet ist und inwieweit die Nutzung der ePA tatsächlich Vorteile für die Versicherten bringt.

Quelle: BMG, Bundesärztekammer, KVNO.de