Das Bundeskabinett plant eine Gesetzesänderung, die der Bundeswehr erweiterte Kompetenzen im Umgang mit unbemannten Flugobjekten einräumt. Künftig sollen verdächtige Drohnen über militärischen Anlagen notfalls auch abgeschossen werden dürfen.
Die Bundesregierung bereitet eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor, die den deutschen Streitkräften deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Abwehr von Drohnen geben soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr künftig auch Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen darf – allerdings nur unter strengen Auflagen.
Die geplante Gesetzesänderung knüpft den Einsatz von Waffengewalt an klare Bedingungen: Ein Abschuss ist nur dann zulässig, wenn konkrete Gefahr für Menschenleben oder sicherheitskritische Anlagen besteht. Außerdem muss zunächst von der für die Gefahrenabwehr zuständigen Polizeien der Länder Unterstützung angefordert werden, falls deren technische Mittel nicht ausreichen sollten.
Zunehmende Drohnensichtungen als Auslöser
Die Initiative für die Gesetzesänderung geht auf eine steigende Zahl von Drohnensichtungen über militärischen Einrichtungen zurück. Betroffen waren zuletzt der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie Ausbildungseinrichtungen für ukrainische Streitkräfte. Auch der Vorfall mit einer Drohne, die im November einen britischen Flugzeugträger in Hamburg umkreiste, sorgte für Aufsehen.
Verdacht auf staatliche Akteure
Sicherheitskreise hegen aufgrund der technischen Eigenschaften der gesichteten Drohnen die Vermutung, dass die Flüge möglicherweise von "im Auftrag fremder staatlicher Stellen" gesteuert werden könnten. Insbesondere Russland steht im Fokus der Vermutungen, auch wenn die genauen Hintergründe bisher ungeklärt sind.
Bislang sind die Befugnisse der Bundeswehr auf präventive Maßnahmen wie das Abdrängen von Luftfahrzeugen, Landungszwang oder Warnschüsse beschränkt. SPD und Grüne planen, den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar ins Parlament einzubringen, allerdings steht noch offen, ob sich dafür noch eine Mehrheit finden wird.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr-drohnen-abschuss-gesetzentwurf-100.html