Angriffe auf gemeinnützig Engagierte sollen künftig schärfer geahndet werden können. Dies sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor.
Diesem hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung am 20. Oktober 2023 zugestimmt. Bei der Strafzumessung, also der Entscheidung, wie hoch eine Strafe ausfällt, sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen einer Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.
Ob Bürgermeister, Landräte, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter oder engagierte Feuerwehrler und Ehrenamtliche im Rettungsdienst – immer wieder und immer häufiger werden sie zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art. Diese Angriffe haben nicht selten gravierende Auswirkungen – sowohl auf den persönlichen Lebensbereich der Betroffenen, als auch auf die Belange des Gemeinwohls.
Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit „eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken“, heißt es in der Entwurfsbegründung des Bundesrates, der damit einer Empfehlung des Landes Bayern folgte.
Der Entwurf für das neue Gesetz wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Wann diese fällt, ist noch offen.
Quelle: Bundesrat Kompakt, Plenarsitzung 20. Oktober 2023