Bei der Bundesratssitzung am Freitag, 25.06.2021, steht unter anderem das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz auf der Tagesordnung.
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)“ wurde am 11.06.2021 vom Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht (wir berichteten: BMG: Bundesregierung plant umfangreiche Verbesserung der Gesundheitsversorgung) und sieht umfangreiche Änderungen in der medizinischen Versorgung vor.
Bessere Bezahlung von Pflegekräften
Im Zuge der Beratungen erweiterte der Bundestag das Gesetz um eine Pflegereform. Ziel der Reform ist unter anderem die bessere Bezahlung von Pflegekräften. Zu diesem Zweck dürfen Versorgungsverträge ab September 2022 nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, deren Pflegekräfte einen Lohn nach Tarifvertrag (oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen) bekommen. Ausnahmen bestehen bei Pflegeeinrichtungen, die ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.
Ein weiterer Pfeiler der Pflegereform ist die Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. So wird der pflegebedingte Eigenanteil ab Pflegegrad 2 schrittweise verringert: in den ersten zwölf Monaten um fünf Prozent, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.
Übergangspflege im Krankenhaus
Künftig haben laut GVWG Patienten nach einer Krankenhausbehandlung einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz soll nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Allerdings treten zahlreiche Einzelregelungen an abweichenden Terminen in Kraft.