Rentnerinnen und Rentner erfahren im Bescheid, wie viel Grundrentenzuschlag ihnen zusteht. Die Berechnung sei schwer nachzuvollziehen.
Seit Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner die ersten Bescheide mit den neuen Grundrentenzuschlägen. Dabei werden zunächst die infrage kommenden Zeiten aufgelistet.
Im Anschluss erfahren die Betroffenen die Höhe des Grundrentenzuschlags. Wie der Betrag zustande kommt, wird dabei nicht aufgeschlüsselt.
Vorgesehene zusätzliche Beratungszeit sei nicht ausreichend
Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater e.V., übt an diesem Vorgehen Kritik: „Die Grundlagen für die Berechnung sind schlicht nicht aufgeführt und damit auch nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen sollen offenbar dankbar nehmen, was kommt, und keine (weiteren) Fragen stellen.“
Die Deutsche Rentenversicherung wolle den Beratungsbedarf für die Grundrente mit einer zusätzlichen Beratungszeit von zehn Minuten je Beratungsgespräch decken. Das reiche bei der Komplexität der Berechnung der Grundrentenzuschläge allerdings nicht aus.
Frühzeitig vor Renteneintritt von Experten beraten lassen
Um die Berechnung des Grundrentenzuschlags zu überprüfen, müsse zunächst feststehen, welche Zeiten die Deutsche Rentenversicherung dafür konkret berücksichtigt habe. Das sei selbst für Fachleute ohne die Berechnungsanlagen nicht möglich.
Voss kommt daher zu folgendem Schluss: „Allem Anschein nach ist eine Überprüfung der Grundrentenzuschläge schlicht nicht gewollt. Zumindest sind die Hürden so hoch, dass sich viele Betroffene vermutlich einfach damit zufriedengeben werden.“
Der Bundesverband der Rentenberater empfiehlt Betroffenen, sich frühzeitig von einem unabhängigen Rentenberater zur Grundrente beraten zu lassen. So sei der Rentenbeginn und Einzahlungen für die Rente noch gestaltbar.
Orientierung beim Grundrentenzuschlag bietet außerdem der Fachratgeber „Der neue Grundrentenzuschlag“ von Petra Schewe.