Union und SPD haben sich am Dienstag, 12.01.2021, auf eine Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz geeinigt.
Damit würden zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Rechte von Kindern in der Verfassung verankert werden. Kinderschutzorganisationen fordern das seit Jahren.
Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör wird bekräftigt
Artikel 6 des Grundgesetzes soll um folgende Passage ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Der Regelungstext bekräftigt demnach u. a., dass die Meinung der Kinder bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden in eigenen Angelegenheiten zu hören und berücksichtigen ist. Die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.
Opposition kritisiert Kompromissformulierung als deutlich zu schwach
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rechte von Kindern ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen. Über die Formulierung wurde ein Jahr gestritten. Nun soll die Verfassung noch vor der Bundestagswahl im September geändert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht appellierte an alle Beteiligten, diese hart erkämpfte Chance wahrzunehmen: „Das sind wir unseren Kindern schuldig.“
Ob die Verfassungsänderung gelingt, ist offen. Die Opposition begrüßte die Einigung der Koalition zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz grundsätzlich. Allerdings gehe die Formulierung nicht weit genug.