Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 den Entwurf für das Gesetz (Smart-eID-Gesetz) zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät beschlossen.
Um sich künftig auszuweisen reichen bald ein Smartphone und die PIN für den Online-Ausweis.
Der mit dem elektronischen Personalausweis verknüpfte Online-Ausweis soll künftig einfacher eingesetzt werden können. Ab September 2021 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit den Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones zu speichern und sich ohne Ausweiskarte innerhalb kurzer Zeit digital auszuweisen. Das sei praktischer und dauert nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte, so das Ministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Weitere Gesetzesänderungen erforderlich
Einige andere Gesetze sind dafür weiter zu entwickeln, nämlich das Personalausweisgesetz (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - PAuswG), das eID-Karte-Gesetz (Gesetz für die Karte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – AufenthG).
Die bisherige Akzeptanz des elektronischen Identitätsnachweises war eher gering. Die elektronische Ausweisfunktion setzte bisher das Wissen der sechsstelligen Geheimnummer und den Besitz von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel, voraus. Künftig soll auch das Smartphone samt staatlicher App als Besitzmittel gelten.
Digitale Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung verbessern
Bürger sollen die Übertragung der notwendigen Schlüssel aus dem Speicher des Personalausweises auf das Handy online beantragen können. Die Identifikation muss dann per eID erfolgen. Der Ausweishersteller ist verpflichtet Maßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung der im Handy gespeicherten Daten zu treffen, beispielsweise durch einen weiteren Sperrschlüssel. Der Ausweisinhaber soll die Daten der eID-Funktion auf seinem Endgerät selbst löschen können.
Bereits seit 1. Januar 2021 ist das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis kostenlos und ab Herbst 2021 können Bürgerinnen und Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen. Ohne dafür „aufs Amt“ zu müssen.
Zweifel an Umsetzung
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister Vitako gibt zu bedenken, dass es für eine ausreichende Akzeptanz auch "ausreichend relevante Anwendungsfälle" geben müsse. Außerdem sei der Erfolg des Projektes davon abhängig, dass möglichst viele Smartphones und Tablets die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Systeme zur elektronischen Identifizierung erfüllen.
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sei es künftig egal ob man Elterngeld, BAföG oder Corona-Überbrückungsgeld beantrage, da der einfache digitale Ausweis über das Smart-eID-Gesetz sichergestellt werden soll.