Ab Sommer 2029 soll jedes Grundschulkind einen rechtlichen Anspruch auf eine ganztägliche Betreuung haben.
Mittagessen, Hausaufgaben machen, spielen: Jedes zweite Grundschulkind besucht in Deutschland nach der letzten Schulstunde ein Betreuungsangebot. Einen Rechtsanspruch gab es dafür bislang nicht. Das soll sich nun laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ändern.
Ab August 2026 sollen zunächst nur Erstklässler sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben, in den Folgejahren soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden.
Ganztägliche Betreuungsangebote auch in den Ferien
Ab August 2029 kann dann jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse montags bis freitags acht Stunden (inkl. der Unterrichtszeit) ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Die Ganztagsbetreuung soll bis auf maximal vier Wochen Schließzeit auch in den Ferien möglich sein.
Mit dem Rechtsanspruch auf eine ganztägliche Betreuung sollen unter anderem die Kinder aufgefangen werden, deren Eltern ihnen aus verschiedenen Gründen nicht beim Erledigen der Hausaufgaben helfen können. Außerdem sollen Eltern dabei unterstützt werden, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Gesetzgebung noch in dieser Legislaturperiode geplant
Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung stellt der Bund Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich außerdem an den laufenden Kosten. Die Mittel hierfür wachsen jährlich an. Ab 2030 werden die Länder mit 960 Millionen Euro pro Jahr unterstützt.
Der Gesetzentwurf soll nun zügig durch Bundesrat und Bundesrat, damit der Rechtsanspruch noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann.