Die Bundesregierung will mit einer Reform der ambulanten medizinischen Versorgung das Angebot für Patienten verbessern und Ärzte entlasten.
Das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) (20/11853) sieht unter anderem eine Entbudgetierung für Hausärzte vor. Die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung werden von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Vorgaben ausgenommen, heißt es in der Vorlage.
Neu eingeführt wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die künftig nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen. Mit einer Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung eines hausärztlichen Versorgungsauftrags sollen zum Beispiel viele Haus- oder Heimbesuche besonders honoriert werden.
Über die Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen sollen Mediziner von Bürokratie entlastet und von Arzneimittelregressen verschont werden. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll erleichtert werden. Dazu können für die Zulassung eines MVZ in der Rechtsform einer GmbH die Sicherheitsleistungen in der Höhe begrenzt werden.
Ferner soll die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert und vereinfacht werden. So werden die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch eine separate Bedarfsplanung berücksichtigt. Außerdem werden zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen.
Schwer kranke oder behinderte Patienten sollen einen besseren Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Dazu sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.
Weitere Regelungen betreffen die Mitbestimmung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im G-BA soll den Organisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und weitere Aufgabenbereiche zugestanden werden.
Sachverständigenrat mahnt
Erst vor kurzem hatte der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) gemahnt, dass der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ein akutes Problem sei, das strukturelle Defizite im System offenbare und immer häufiger zu Lasten der Patienten aber auch Beschäftigen gehe.
Der SVR empfiehlt deshalb eine nationale Gesundheitspersonalbedarfsplanung mit engem Monitoring der Personalressourcen und -bedarfe. Die Attraktivität der Berufsbilder im Gesundheitswesen sollte durch bessere Gehälter, Arbeitsbedingungen und Anerkennung gesteigert werden. Zudem sollten Pflegefachpersonen mehr Autonomie bekommen. Die Anwerbung und Integration ausländischer Fachkräfte müsse intensiviert werden. Neue Technologien wie Telemedizin sollten genutzt werden, um das Personal zu entlasten.
Quelle: Heute im Bundestag, 24.6.24