Die Länder äußern Kritik an der Finanzierung des Ganztagsanspruchs für Grundschulkinder – und fordern eine Reihe von Änderungen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 zum Ganztagsförderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen.
Mehrere Forderungen in Anrufungsbeschluss
Der Bundesrat kritisiert in seinem Anrufungsbeschluss, dass das Gesetz die Verwendung bestimmter Mittel an Investitionen knüpft, durch die zusätzliche Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Allerdings sei nicht in jedem Fall eine räumliche Erweiterung der Einrichtung nötig, um eine qualitative Verbesserung der Betreuungssituation herbeizuführen.
Die Länder fordern außerdem, dass Finanzierungsanteile Dritter auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden.
Ein weiterer Änderungswunsch betrifft die Investitionskosten, die mit 7,5 Milliarden Euro beziffert werden. Nach Ansicht des Bundesrats müsse der Kofinanzierungsanteil der Länder dabei zumindest auf 30 Prozent abgesenkt werden. Bei den Betriebskosten von jährlich 4,5 Milliarden Euro im Endausbau verlangt der Bundesrat eine dynamisierte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes.
Betreuungsangebot für jedes Grundschulkind ab August 2029
Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen ab August 2026 bundesweit alle Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. In den Folgejahren soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedem Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse inklusive der Unterrichtszeiten acht Stunden täglich ein Betreuungsangebot zusteht.
Der Gesetzentwurf regelt außerdem die Finanzierung des Ganztagsanspruchs. So stellt der Bund für den Ausbau der Ganztagsbetreuung Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem beteiligt er sich an den laufenden Kosten, wobei die Mittel hierfür jährlich anwachsen sollen. Ab 2030 sollen die Länder mit 960 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden.
Bundesfamilienministerin zeigt sich enttäuscht
Nach Annahme von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht sei der Bund den Ländern an vielen Stellen bereits sehr weit entgegengekommen: „Die Länder haben die berechtigten Erwartungen vieler Eltern enttäuscht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung hätte mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedeutet.“
Damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, müsse eine schnelle Lösung gefunden werden.