Im Auslandseinsatz lassen sich günstig Zigaretten und andere Sachen erwerben. Doch wer als Soldat bei der Einfuhr vergisst, die korrekte Menge anzugeben, dem droht nicht nur eine Strafe durch den Zoll.
Auch eine Entbindung von sicherheitsrelevanten Aufgaben in der Bundeswehr ist wahrscheinlich. Ein Soldat wurde erwischt, wie er Zigaretten und Alkohol über dem Wert der Freimenge nach Deutschland einführen wollte. Dadurch handelte er sich eine geringe Strafzahlung von 250 Euro ein, das Verfahren wurde eingestellt.
Entbindung von sicherheitsrelevanten Aufgaben
Jedoch zog der Fall anschließend weitere Konsequenzen bei der Bundeswehr nach sich. Denn der Soldat übernahm dort im Regelbetrieb sicherheitsrelevante Aufgaben. Eine Überprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Anschluss an das Zollverfahren ergab, dass der Soldat ein Sicherheitsrisiko darstellt, da er durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, er sei unzuverlässig. Für zunächst drei Jahre wurde der Soldat daher von sicherheitsrelevanten Aufgaben freigestellt. Dagegen klagte der Beschuldigte, verlor aber nun vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 WB 3.20).
Demnach können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen.
Verhalten im Verhör belastet zusätzlich
Zum Verhängnis wurde dem Soldaten in diesem Fall nicht nur die Falschangabe bei der Einfuhr. Zusätzliche Gewichtung bekam auch das Verhalten beim Verhör durch den MAD, in dessen Zuge der Soldat eine große Leichtfertigkeit sowie einen Hang zu Unwahrheiten erkennen ließ. Das Gericht sah daher keinen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung durch den Dienstherrn.