Ex-Soldat verliert Ruhegehalt wegen Geldwäsche und Betrug

Das Bundesverwaltungsgericht hat einem ehemaligen Bundeswehrsoldaten das Ruhegehalt aberkannt. Der Stabsunteroffizier war an einem internationalen Betrugsring beteiligt, der gezielt ältere Menschen in Deutschland um ihr Vermögen brachte.

Laut Gerichtsurteil half der damals 22-jährige Soldat im Jahr 2020 einer kriminellen Bande, die von einem Callcenter in der Türkei aus operierte. Die Betrüger kontaktierten Senioren telefonisch und überzeugten sie durch geschickte Manipulation, Bargeld und EC-Karten vermeintlichen Polizeibeamten zu übergeben.

Der Soldat war zunächst als "Finanzagent" tätig und transferierte in acht Fällen insgesamt knapp 27.000 Euro an die Hintermänner in der Türkei. Später beteiligte er sich auch direkt an Geldabhebungen von den Konten zweier Opfer - einer 66-jährigen und einer 79-jährigen Frau. Für seine Dienste erhielt er pro Überweisung 100 Euro.

Im strafrechtlichen Verfahren wurde der Soldat wegen Geldwäsche in acht Fällen und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in zwei Fällen bereits zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Strafgericht hatte bewusst eine Strafe unter einem Jahr gewählt, um nicht automatisch seine Entlassung aus der Bundeswehr zu bewirken.

Das Bundesverwaltungsgericht sah in der Beteiligung an organisierter Kriminalität und der gezielten Ausnutzung älterer Menschen jedoch ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, dass nur die Höchststrafe - die Aberkennung des Ruhegehalts - in Frage kam. Besonders negativ wertete das Gericht die verwerflichen Beweggründe des Soldaten, der sich aus reiner Gewinnsucht an den Betrügereien beteiligte.

Der ehemalige Soldat, der bis September 2023 bei der Bundeswehr diente, verliert damit seinen Anspruch auf Ruhegehalt. Die bisherigen Übergangsgebührnisse von monatlich etwa 1.380 Euro netto werden noch bis September 2025 weitergezahlt.

Quelle: BVerwG, Urteil vom 07.11.2024 - 2 WD 8.24