Im heutigen Bundesgesetzblatt wurde das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verkündet. Die Änderungen im neuen Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz treten damit überwiegend bereits morgen, 24. Oktober 2015 in Kraft.
Nicht nur das Gesetzgebungsverfahren wurde im verkürzten Eilverfahren durchgeführt, auch die Ausfertigung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde schneller vollzogen als gedacht. Überwiegend ging man von einem Inkrafttreten Anfang November aus. Dieses wurde nun um gut eine Woche vorgezogen.
Noch nicht verkündet wurde
- die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit den Änderungen der Integrationskursverordnung und der Beschäftigungsverordnung, und
- das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das insbesondere im SGB VIII ein Verteilungsverfahren für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger einführt.
Hier ist mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Laufe der nächsten Woche zu rechnen.