Zum 1.1.2015 ist die erste Stufe der BAföG-Reform in Kraft getreten. Von diesem Stichtag an wird der Bund die Finanzierung von den Ländern übernehmen. Bislang galt hier ein Verhältnis von 35 % (Land) zu 65 % (Bund).
Förderung von ausländischen Studierenden
Nach dem Wegweisenden EuGH-Urteil musste der Gesetzgeber handeln. Die Entscheidung führt zu einer verbesserten internationalen Mobilität. Studierende benötigen nun keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland mehr, wenn sie ihre Verbundenheit mit dem Inland auf anderen Weg nachweisen können.
Ausblick: Zweite Stufe ab 1. August 2015
Die nächste Stufe der Reform startet dann im August 2015. Hier soll dann die Förderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium geschlossen werden. Die letzte Reformstufe ist vollzieht sich dann mit August 2016. Mit ihr werden auch die Förderungsansprüche der Studenten angepasst.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem stets aktuellen Online-Dienst zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.