Die Tarifpartner des Bundes haben sich bei der Entgeltordnung des Bundes auf den Änderungstarifvertrag Nr. 5 geeinigt.
Dadurch ergeben sich einige Änderungen, die auch die Bundeswehrverwaltung betreffen, etwa durch die Schaffung der neuen Entgeltgruppe 7.
Zu ihr zählen künftig Beschäftigte, die zu mindestens einem Drittel die für die programmgestützte Errechnung und Zahlbarmachung der Dienstbezüge die Anspruchsvoraussetzungen feststellen und die Kontrollen verantwortlich vornehmen. Diese Beschäftigten befanden sich zuvor in der Entgeltgruppe 6.