Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung wurde veröffentlicht. Unter anderem soll die Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern angehoben werden.
Am 23. Januar 2019 hat Justizministerin Katarina Barley den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung veröffentlicht. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern um durchschnittlich 17 % in Form eines Fallpauschalensystems. Zudem sollen die Sätze für die Verwaltung größerer Vermögen angehoben und künftig ein Ausgleich in Höhe der 1,5-fachen Fallpauschale gezahlt werden, wenn ein Berufsbetreuer einen Klienten an einen ehrenamtlichen Betreuer übergibt.
Auf FOKUS Betreuungsrecht stellen wir die Neuerungen sowie den Zeitplan zur Umsetzung vor.