Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät beschlossen.
Künftig können sich Bürgerinnen und Bürger einfach allein mit ihrem Smartphone oder einem Tablet identifizieren. Die Grundlage schuf der Bundesrat am 25. Juni 2021 mit der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf so genannten mobilen Endgeräten.
Digitalisierung zwingt zum Handeln
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung werden immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt und erledigt, sondern es bestehen zusätzliche Verfahren, die vollständig elektronisch abgewickelt werden können.
Konkret verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hierbei ist die Identifizierung von antragstellenden Personen ein zentrales Element. Dabei wird ein hohes Maß an Sicherheitals auch an Nutzerfreundlichkeit erwartet. Zwar ist der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, in der aktuellen Form allgemein ein sicheres Identifizierungsmittel. Allerdings kann der Verbreitungsgrad noch gesteigert werden. Die Nutzerfreundlichkeit des elektronischen Identitätsnachweises sollte erhöht werden.
Sichere Identifizierung durch zwei Faktoren
Der erste Faktor ist eine sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Mittels geeigneter Software wie der Ausweis-App 2 auf dem Smartphone oder Tablet sowie der Eingabe der Geheimnummer kann man sich dann künftig elektronisch ausweisen - zum Beispiel bei Online-Verwaltungsleistungen. Jedoch ist zu beachten, dass möglicherweise nicht alle am Markt erhältlichen Smartphones oder Tablets geeignet sind, die Anforderungen an die Sicherheit bei der Datenübertragung zu erfüllen.
Ergänzungen im Bundestagsverfahren
Nach Änderungen des Bundestages an dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Länder nun befugt, den automatisierten Abruf von Lichtbild und Unterschrift über zentrale Datenbestände zu ermöglichen.
Gesetz tritt im September in Kraft
Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 1. September 2021 in Kraft und ändert das Personalausweisgesetz, das eID-Karte-Gesetz und das Aufenthaltsgesetz.