Um die digitale Kommunikation von Bürgern und Verwaltung zu verbessern, wurden viele Vorschriften geändert.
Schriftformerfordernisse erschweren die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau der elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Bereits im Jahr 2013 wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, um rechtliche Hindernisse für elektronische Verfahren abzubauen und die Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Neben der qualifizierten elektronischen Signatur sind zwei weitere elektronische Verfahren zum Ersatz der Schriftform zugelassen. Nicht mehr in jedem Fall ist die Schriftform im Sinne einer unterzeichneten Erklärung erforderlich, häufig ist auch ein einfaches Verfahren wie die Versendung eines elektronischen Dokuments per E-Mail ausreichend.
Mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (BGBl. I 2017 S. 626) sollen nun die Kommunikation mit der Verwaltung, der Ausbau einfacher elektronischer Verwaltungsdienste und der Abbau unnötiger Bürokratie erleichtert werden.