Bei allen neu ausgegebenen Personalausweisen ist die digitale Unterschriftsmöglichkeit jetzt immer eingeschaltet.
Um in besoldungsrechtlichen Fragen eine bessere Hilfestellung zu geben, ist am 31. Juli 2017 die neugefasste Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz im GMBl. verkündet worden. Sie löst diejenige aus dem Jahr 1997 mit den dazugehörig ergangenen Rundschreiben des BMI ab. Im Vergleich zur Vorgängervorschrift werden erstmalig Hinweise und Ausführungen zu bisher nicht erläuterten Bestimmungen des BBesG gegeben, wie z. B. zum Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Dienstherrn und zur Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes. Mit der vollständigen inhaltlichen Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift, die die Rechtsprechung der letzten Jahre ebenso berücksichtigt, soll eine einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt werden.