Mehr Geld für Förderungsberechtigte und ein größerer Kreis an Berechtigten, dies sind die Ziele des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes.
Die Bundesregierung hebt in der Begründung insbesondere ihr Vorhaben, bisherige Hemmnisse bei der Vergabe von Meister-BAföG abzubauen hervor. Bislang regelten die Ämter dies noch sehr strikt und verweigerten vielen eigentlich Berechtigten die Förderung. Die geforderte Durchlässigkeit bezieht sich insbesondere auf den Übergang vom BAföG ins AFBG. So sollen etwa auch Studienabbrecher in den Kreis der Berechtigten aufgenommen werden. Die Reform tritt zum 1. August 2016 in Kraft.
Weitere Schwerpunkte der Reform
- Der Basisunterhalt beträgt statt 697 Euro nun 760 Euro
- Der Förderbetrag für ein gelungenes Meisterstück wird auf 2.000 Euro festgesetzt
- Der Vermögensfreibetrag erhöht sich von 35.800 Euro auf 45.000 Euro
- Der Erfolgsbonus, d.h. der Rabatt für die Rückzahlung bei erfolgreicher Prüfung, steigt von 25 Prozent auf 30 Prozent
- Bei häuslicher Pflege ist die Stundung der Rückzahlung nun leichter möglich
- Ausländer können bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Förderung erhalten