Das Bundeskabinett hat am Dienstag, 13.04.2021, die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage von 20 auf 30 auf den Weg gebracht.
Bereits im Januar wurde die Zahl pro Elternteil und Kind von 10 auf derzeit 20 Tage im Jahr 2021 verdoppelt. Damit sollten berufstätige Eltern während der Corona-Pandemie entlastet und finanziell unterstützt werden.
In Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen sich berufstätige Elternteile nun pro Kind 30 Tage im Jahr von der Arbeit freistellen lassen können. Elternpaare haben demnach einen Anspruch auf 60 Tage. Bei Alleinerziehenden erhöht sich die Zahl von bislang 40 Tagen auf 60 Tage.
Anspruch auch bei Schließung von Kitas und Schulen
Eltern können die Kinderkrankentage nicht nur in Anspruch nehmen, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Elternteil seine Arbeit auch im Homeoffice verrichten kann.
Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungszeit haben nach wie vor berufstätige, gesetzlich krankenversicherte Eltern, deren Kind unter zwölf Jahre alt oder – auch über diese Altersgrenze hinaus – behindert ist und die keine Möglichkeit auf anderweitige Kinderbetreuung haben.
Außerdem darf im Haushalt keine andere Person leben, die das Kind betreuen kann. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.