Familien mit geringem Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung haben 2021 und 2022 die Möglichkeit auf einen kostengünstigen Urlaub.
Endlich einmal wieder richtig entspannen: Ein Urlaub ist für viele Familien finanziell kaum umzusetzen, vor allem in diesen unsicheren Pandemie-Zeiten. Das Bundesfamilienministerium möchte nun Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung mit dem Programm „Corona-Auszeit für Familien“ finanziell entlasten.
Urlaub ab Mitte September buchen
Betroffene Familien, die 2021 und 2022 bis zu einer Woche Urlaub in einer gemeinnützigen Familienerholungseinrichtung machen, sollen nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen müssen. Ab Mitte September sollen die Familien ihren Urlaub bei einer der teilnehmenden Einrichtung buchen können.
Welche Einrichtungen am Programm teilnehmen werden, steht noch nicht fest. Gemeinnützige Familienerholungseinrichtungen können seit dem 20. Juli 2021 Fördermittel aus dem Programm beantragen.
Träger und Einrichtungen können Antrag auf Fördermittel stellen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von Familienferienstätten oder anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen, die seit mindestens 1. Dezember 2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Der Antrag muss beim Verband der Kolpinghäuser e.V. eingereicht werden.
Das Programm „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Es beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Förderung frühkindlicher Bildung und von Ferien- und Freizeitangeboten. Wir berichteten in einer ausführlichen News.