Der Bundestag hat am Freitag, 05.03.2021, die Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Die Regelungen sollen zum 01.04.2021 in Kraft treten.
Täglich verbringen Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren 258 Minuten im Internet (Stand: 2020). Mehr als 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht.
Mithilfe des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“ sollen Kinder und Jugendliche im Internet vor Gefahren wie Cybermobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen geschützt werden.
Internetdienste sollen stärker in die Verantwortung genommen werden
Der Schutz soll u. a. durch einheitliche Alterskennzeichen für Online-Spiele und -Filme gewährleistet werden. Denn bei der Altersbewertung werden künftig nicht nur Inhalte, sondern auch die Interaktionsrisiken, also beispielsweise Möglichkeiten der ungeschützten Kommunikation mit Fremden, berücksichtigt.
Durch die Reform werden für Kinder und Jugendliche relevante nationale und internationale Internetdienste wie soziale Netzwerke und Messenger-Dienste verpflichtet, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Beispielsweise sollen die Anbieter sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken nicht mehr einfach von Fremden gefunden und angesprochen werden können.
Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro
Noch in diesem Jahr wird die bereits bestehende „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt. Die Bundeszentrale soll die Regelungen überprüfen und Verstöße ahnden. Bei Nichtbefolgung der Regelungen müssen Internetdienste mit einem Bußgeld bis zu 50 Millionen Euro rechnen.