Der Bundestag beriet sich am 19. Oktober 2023 zu einem Gesetz für mehr Gleichstellung in der Bundeswehr.
In der ersten Lesung für den von der Regierung eingebrachten Gesetzesentwurf, warb die Staatssekretärin Siemtje Möller für diesen, laut ihr, längst überfälligen Schritt, das militärische Gleichstellungsrecht an das bereits überarbeitete zivile Bundesgleichstellungsgesetz anzupassen.
Diversität als Erfolgsfaktor
Im deutschen Militär sind immer noch zu wenige Frauen tätig. Gemischte Teams zeigen sich laut vieler Statistiken als effektiver und produktiver, zudem arbeiten viele Soldatinnen und Soldaten lieber in Teams mit Frauen und Männern, da diese besser funktionieren.
Die Attraktivität der Berufsmöglichkeiten in der Bundeswehr soll so gesteigert werden, um letztendlich auch die Kampfkraft und Verteidigungsfähigkeit des deutschen Militärs zu verbessern. Die Bundeswehr soll somit als moderner und fortschrittlicher Arbeitgeber gelten.
Ziele des Gesetzes
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr will dafür sorgen, dass unter anderem die Anzahl an Soldatinnen vergrößert wird, besonders in Führungspositionen.
Außerdem spricht er sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst aus, wie zum Beispiel eine bessere finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Auch bei der Betreuung von Familienangehörigen sollen Soldaten und Soldatinnen mehr gefördert werden, insbesondere in Krisenlagen und im Bündnis- oder Verteidigungsfall.
Die Rechte der militärischen Gleichstellungsbeauftragten sollen deutlich gestärkt werden, genauso wie es schon im zivilen Bundesgleichstellungsgesetzes umgesetzt worden ist.
Weiteres Vorgehen
Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den zuständigen Verteidigungsausschuss gereicht. In zweiter Lesung wird der Bundestag sich abschließend beraten und über das Gesetz abstimmen.