Die Bundesregierung hat den Rentenversicherungsbericht 2024 vorgelegt. Demnach bestehen zwischen den Renten von Männern und Frauen sowie zwischen den Renten in den Bundesländern in Ost und West noch immer große Unterschiede.
Im Jahr 2023 hat die gesetzliche Rente in Deutschland laut dem Bericht bei durchschnittlich 1.099 Euro im Monat gelegen (Männer: 1.346 Euro; Frauen: 903 Euro). Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag bei 972 Euro (Männer: 963 Euro; Frauen: 979 Euro). Diese Zahlen sind Bestandteil des Rentenversicherungsberichts 2024, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (20/14085) vorgelegt hat und der die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung im vergangenen Jahr zusammenfasst.
Aus dem Bericht geht auch hervor, dass von den rund 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 Prozent (rund 4,2 Millionen) mehr als eine Rente erhielten, also sogenannte Mehrfachrentnerinnen und -rentner waren. Diese Zahl hat sich gegenüber 2022 kaum verändert. 85 Prozent der Mehrfachrentner waren demnach Frauen.
Die Regierung betont ferner, dass von den Zahlbeträgen allein nicht auf das Gesamteinkommen der Rentnerhaushalte geschlossen werden könne, da sich dieses oft aus mehr Quellen als aus der gesetzlichen Rente speise:
Danach verfügten bei den Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson ab 65 Jahren in den westlichen Bundesländern Paare über ein monatliches Nettoeinkommen von 3.795 Euro, alleinstehende Männer über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.207 Euro und alleinstehende Frauen über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.833 Euro.
In den östlichen Bundesländern hatten Paare ein Nettoeinkommen von durchschnittlich 3.174 Euro zur Verfügung, alleinstehende Männer ein Nettoeinkommen von 1.820 Euro und alleinstehende Frauen ein Nettoeinkommen von 1.850 Euro je Monat.
Laut Bericht stammen 53 Prozent aller den Seniorenhaushalten zufließenden Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die anderen Alterssicherungssysteme erreichen zusammen 24 Prozent am Volumen aller Bruttoeinkommen. Zusammen erreichen die Komponenten außerhalb der Alterssicherungssysteme 22 Prozent.
Darunter entfallen sechs Prozent auf private Vorsorge. Die restlichen Einkommen bestehen überwiegend aus Erwerbseinkommen. Dabei kommt im Westen der Republik ein größerer Teil des Einkommensvolumens aus den Alterssicherungssystemen neben der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel der Beamtenversorgung oder den berufsständischen Versorgungswerken. Auch der Anteil aus Quellen außerhalb der Alterssicherungssysteme hat hier eine größere Bedeutung als im Osten des Landes.
Zu den Kleinstrenten führt die Regierung aus, dass bei Paaren als auch bei alleinstehenden Personen jeweils nur vier bis acht Prozent der Haushalte Renten unter 500 Euro monatlich beziehen. Bei Paaren machen diese Kleinstrenten demnach aber nur sechs Prozent des gesamten Haushaltsbruttoeinkommens aus.
Weitere Einkünfte neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führen laut dem Bericht dazu, dass diese Gruppe sogar über ein überdurchschnittlich hohes Bruttoeinkommen verfügt. Bei alleinstehenden Frauen mit Kleinstrenten liegt das Bruttoeinkommen unter dem Durchschnitt. Bei ihnen ist auch die Bedeutung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Anteil von 17 Prozent am Gesamteinkommen höher.
Im kommenden Sommer sollen die Renten steigen. Auch das geht aus dem Entwurf hervor. Wie stark, legt das Bundeskabinett allerdings erst im Frühjahr fest.
Quelle: Bundestag vom 10.12.2024