Ende März hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Heute Morgen fand die erste Beratung des eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt.
Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen, der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte die Dringlichkeit einer solchen Nachbesserung beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das laut Scholz einen weiteren Schritt zur Modernisierung Deutschlands darstelle. Künftig soll es im Wesentlichen drei Wege für die Fachkräfteeinwanderung geben.
Qualifikation
Die erste Möglichkeit besteht über den Weg der Qualifikation. Mit der blauen Karte EU können besonders gefragte Fachkräfte mit einem anerkannten Abschluss bereits heute nach Deutschland kommen. Um ihnen die Einwanderung zu erleichtern, wird in Zukunft die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt sowie auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.
Erfahrung
Neben der Qualifikation soll nun auch die Arbeitserfahrung stärker in den Fokus gerückt werden. Wer einen im Ausland erworbenen und dort anerkannten Berufsabschluss besitzt sowie zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, darf künftig als Fachkraft kommen. Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses entfällt in diesem Fall. Zusätzlich soll mit einer Gehaltsschwelle langfristig eine gute Perspektive der Fachkräfte sichergestellt werden. Wird die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, wird eine Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses benötigt.
Potential
Für Fachkräfte, die noch kein konkretes Arbeitsangebot vorweisen können, dafür aber Potential für den Arbeitsmarkt besitzen, wird eine sog. Chancenkarte eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Kriterien zählen Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potential der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner.
Weitere Änderungen
Neben der Einwanderung von Fachkräften aus nicht-EU Ländern sollen auch die bürokratischen Hürden für die Fachkräftemigration aus Drittstaaten gesenkt werden. Dies betrifft in erster Linie die sogenannte Westbalkan-Regelung, die künftig entfristet und aufgestockt werden soll. In Zukunft können jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten nach Deutschland einreisen und einer Beschäftigung nachgehen. Eine berufliche Qualifikation müssen sie dabei nicht nachweisen.
Quelle: bmi.bund.de, tagesschau.de