Die Länderkammer hat dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt. Nun müssen Bund und Länder einen Kompromiss verhandeln.
In der Bundesrat-Sondersitzung am 14. November 2022 verfehlte der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Mehrere Landesregierungen unter Führung oder mit Beteiligung der Union fordern Änderungen an der von der Ampel-Koalition geplanten Sozialreform.
Bürgergeld soll Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzen
Nach dem Bundestagsbeschluss sollen sich Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, mithilfe des Bürgergelds künftig stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.
Um das zu gewährleisten, sollen Beziehern des Bürgergelds während einer Karenzzeit von zwei Jahren die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Leistungsberechtigte müssen eine Selbstauskunft erteilen, um zu bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet.
Die geplante Erhöhung des Schonvermögens lehnt die Union ab, trägt allerdings die Erhöhung der Zahlungen mit: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher. Die Regelbedarfe sollen künftig neu berechnet werden: Sie sollen nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.
Vermittlungsausschuss verhandelt über Kompromiss
Nun ist der Vermittlungsausschuss am Zug. In seiner Sitzung am 25. November 2022 müsste der Bundesrat einen Kompromiss verabschieden, um eine rechtzeitige Auszahlung der Regelsatz-Erhöhung in der Grundsicherung zum Jahresanfang zu sichern.