Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt, welches sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten richtet.
Jede Person darf in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf Engpassberufe sowie das Erfordernis der Vorrangprüfung sind nicht mehr enthalten.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten geändert:
So müssen nun ausländische Personen ab einem Lebensalter von 45 Jahren für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen, müssen keinen Schulabschluss vorweisen, der dazu berechtigt, in Deutschland zu studieren. Es ist ausreichend, wenn der Schulabschluss zu einem Studium im Ausland berechtigt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.