Der Bundesrat befürwortet den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, richtet aber auch Forderungen an die Bundesregierung.
Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen ab August 2026 bundesweit alle Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Anspruch auf täglich acht Stunden Betreuungsangebote
In den Folgejahren soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedem Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse inklusive der Unterrichtszeiten acht Stunden täglich ein Betreuungsangebot zusteht.
Durch den Anspruch sollen unter anderem Eltern unterstützt werden, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, und die Chancengleichheit der Kinder erhöht werden.
Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung stellt der Bund laut Gesetzentwurf Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem beteiligt er sich an den laufenden Kosten, wobei die Mittel hierfür jährlich anwachsen sollen. Ab 2030 sollen die Länder mit 960 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden.
Bundesrat fordert mehr Mittel vom Bund
In seiner Stellungnahme vom 28.05.2021 befürwortet der Bundesrat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung grundsätzlich, fordert allerdings mehr finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung.
Außerdem sollen Fördermittel laut Bundesrat nicht nur für Baumaßnahmen, sondern auch für Ausstattungsinvestitionen zur Verfügung stehen. Die Eigenmittel freier Träger sollen auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden können.
Der Bundestag berät voraussichtlich am 9. Juni 2021 über das Gesetz in erster Lesung.